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   BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94   

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https://dejure.org/1995,6554
BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94 (https://dejure.org/1995,6554)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 6 RKa 32/94 (https://dejure.org/1995,6554)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 (https://dejure.org/1995,6554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Honorierung einer Notfallbehandlung; Errechnung des Vergütungsanspruchs von Nichtkassenärzten und Nichtvertragsärzten für Notfallbehandlungen ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines organisierten Notfalldienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Anders als bei dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. April 1992 (BSGE 70, 240 ff = SozR 3-5533 Allg Nr. 1) zugrundeliegenden Sachverhalt bestünden bei niedergelassenen Nichtkassenärzten und Kassenärzten bezüglich der Praxisvorhaltekosten keine Unterschiede.

    Ausnahmen hiervon hat der Senat aufgrund der Bestimmung zu Abschnitt B II "Besuche" des BMÄ bzw der E-GO, deren Anwendung auch hier in Frage steht, zugelassen (BSGE 70, 240 ff = SozR 3-5533 Allg Nr. 1).

    Diese vertragliche Ergänzung des BMÄ bzw der E-GO entfaltet, wie im einzelnen in der Entscheidung des Senats dargelegt, Wirkungen auch gegenüber den am kassenärztlichen/vertragsärztlichen Notfalldienst teilnehmenden Nichtkassen-/-vertragsärzten (BSGE 70, 240, 244 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1).

    Zutreffend ist zwar, daß hierbei wegen der zentralen Einsatzregelung für den Arzt pro Notfalldienstfahrt regelmäßig mehrere Besuche anfallen, so daß im Hinblick auf die anders gelagerte Kostensituation von nicht niedergelassenen Nichtkassen-/-vertragsärzten eine geringere Vergütung dieser Besuche im Verhältnis zum niedergelassenen Kassen-/Vertragsarzt sachlich gerechtfertigt ist (vgl BSGE 70, 240, 245 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; allein auf diesen Gesichtspunkt abstellend: Moewes/Effer/Hess, Kölner Komm zum EBM, Stand: Oktober 1994, Anm 2 zu Nr. 25 BMÄ/E-GO).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt vor allem vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl zB BVerfGE 55, 72, 88 ff; 82, 126, 146 mwN).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt vor allem vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl zB BVerfGE 55, 72, 88 ff; 82, 126, 146 mwN).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Die Notfallbehandlung von Versicherten der Primär- und Ersatzkassen durch nicht an der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung beteiligte Ärzte ist Bestandteil der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung und aus der Gesamtvergütung zu honorieren (vgl BSGE 71, 117, 118 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Da sich der Notfalldienst sowohl für Kassen-/Vertragsärzte als auch für Nichtkassen-/-vertragsärzte regelmäßig nur auf wenige Tage im Jahr erstreckt - nach den Angaben der Klägerin bei ihr im Jahre 1992 auf ca 9 Tage - und sich die Auswirkungen der Mindervergütung der Besuchsleistungen für Nichtkassen-/-vertragsärzte bei im übrigen unbeschränkter Vergütung der ansonsten erbrachten Leistungen in engen Grenzen halten, erweist sich auch unter diesem Gesichtspunkt eine unterschiedliche Behandlung der beiden Arztgruppen bei der Vergütung der Besuchsleistung nicht als evident sachwidrig (vgl zur Rechtmäßigkeit von Kostenbeiträgen der am organisierten Notfalldienst teilnehmenden Nichtkassen-/-vertragsärzte: BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
    Der Vergütungsanspruch von Nichtkassen-/-vertragsärzten für entsprechende Notfallbehandlungen beträgt grundsätzlich 100 vH der Sätze der maßgeblichen Gebührenordnungen für die jeweiligen Leistungen (st Rspr des Senats; zusammenfassend Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 31/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; s auch § 2 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 14 Ersatzkassenvertrag/Ärzte in der ab 1. Oktober 1990 geltenden Fassung).
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Krankenhaus - Nicht-Vertragsarzt - Abzug eines

    Soweit der Senat in einzelnen Entscheidungen Vergütungsausschlüsse für andere als zugelassene Leistungserbringer gebilligt hat, lagen insoweit hinreichende sachliche Gründe vor und waren im Übrigen Notfallleistungen von Ärzten und nicht von Krankenhäusern betroffen (vgl zB BSGE 70, 240 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 sowie Senatsurteile vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 - und vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 59/94 - ).

    Dem steht auch nicht - wie bisweilen angenommen wird - die Formulierung im Senatsurteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 - (USK 95119) entgegen, "Nichtvertragsärzte seien regelmäßig nicht an der Kostentragung für Organisation und Durchführung dieses Notfalldienstes beteiligt".

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 59/94

    Rechtmäßigkeit ärztlicher Honorarbescheide; Sachliche Rechtfertigung für eine

    Der Vergütungsanspruch eines nicht an der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes für Notfallbehandlungen, die er bei Versicherten der Primär-und Ersatzkassen erbringt, beträgt grundsätzlich 100 vH der Sätze der maßgeblichen Gebührenordnungen für die jeweiligen Leistungen (BSGE 71, 117, 118 f = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5; BSGE 75, 184, 185 [BSG 12.10.1994 - 6 RKa 31/93] = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4; BSG - Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 - nicht veröffentlicht).

    Eine sachliche Rechtfertigung für eine niedrigere Vergütung der genannten Besuchsleistungen durch einen niedergelassenen Nichtvertragsarzt hat der Senat auch in dem Umstand erblickt, daß die Mitglieder der KÄV die bei der Organisation und Durchführung des Notfalldienstes entstehenden Kosten zu tragen verpflichtet sind (Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 -).

    Die begrenzte Besserstellung der Honorierung der von Kassen- bzw Vertragsärzten im organisierten Notfalldienst erbrachten Besuchsleistungen rechtfertigt sich daraus, daß diese sich als Mitglieder der KÄV regelmäßig an der Finanzierung von Durchführung und Organisation des Notfalldienstes über die Verteilung der von den Krankenkassen zu leistenden Gesamtvergütung und ggf durch zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge beteiligen (vgl Urteil des Senats vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Der vorliegende Sachverhalt ist insoweit nicht mit den Fallgestaltungen vergleichbar, für die es der Senat als zulässig angesehen hat, daß durch Regelungen im BMÄ bzw. der E-GO die Abrechnungsfähigkeit bestimmter Besuchsleistungen, die im Rahmen des organisierten Notfalldienstes erbracht wurden, für Nichtkassenärzte ausgeschlossen wurde (BSGE 70, 240, 244 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; Urteile vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 - nicht veröffentlicht - und vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 59/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 40/07 B
    10 Die Revision ist auch nicht wegen der von der Beklagten gerügten Divergenz des Berufungsurteils zur Entscheidung des Senats vom 1.2.1995 - 6 RKa 32/94 - (USK 95119) zuzulassen.

    Auch wenn die Zulässigkeit der "Notdienstpauschale pro Notdiensttermin", die allerdings in der vom Senat im Verfahren 6 RKa 32/94 beurteilten Konstellation auch Nichtvertragsärzten gezahlt wurde, nicht unmittelbar Streitgegenstand war, spricht nach der Fassung der Urteilsgründe wenig dafür, dass der Senat grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Honorierungsform hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Pfändung des Honoraranspruchs - Erhebung -

    Die Beklagte darf dabei generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, weil in der Regel nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet, sondern vielfach nur nach Wahrscheinlichkeit und Vermutungen in gewissem Maße vergröbert bestimmt und pauschaliert werden können (vgl. BVerfG a.a.O. m.w.N., BSG Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

    Zulassung, Ermächtigungen und sonstige Genehmigungen wirken ex-nunc ( std. Rspr.; vgl nur BSG vom 20.9.1995 - 6 RKa 37/94 - 2.9.1995 - 6 RKa 32/94 -, 19.6.1996 - 6 BKa 23/95 - Senatsbeschluß vom 18.6.1996 - L 11 Ka 63/96 - Senatsurteil vom 19.2.1997 - L 11 Ka 175/96 -).
  • LSG Bayern, 08.05.2002 - L 12 KA 119/99

    Vertragsärztliche Versorgung; Notfallbehandlung durch Nichtvertragsarzt;

    Wegen der Rückforderung der einbehaltenen Verwaltungskosten werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94 - verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 KA 94/98

    Änderung der Zulassung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung in eine

    Rspr.; vgl nur BSG vom 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - 02.09.1995 - 6 RKa 32/94 -, 19.06.1996 - 6 BKa 23/95 - sowie vom 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - Senatsbeschluß vom 18.06.1996 - L 11 Ka 63/96 - Senatsurteile vom 19.02.1997 - L 11 Ka 175/96 - und 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96 -).
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